Garantierten Mindestpreise: nach "Destinazione Italia" GSE räumt letze Zweifel aus dem Weg
Die italienische Energieagentur „Gestore dei Servizi Energetici" (GSE), kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Destinazione Italia, kündigte die Aktualisierung der Bedingungen für den Zugang zu den garantierten Mindestpreise für die Anlagen, die aus der Förderung durch die Enspeisevergütung auf der erzeugten Energie profitieren:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2014, wie im Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 1. Februar 2014, Nr. 9 ("Destinazione Italia") vorgesehen, die garantierten Mindestpreise (PMG), die von der Behörde für den Strom- und Gasmarkt (AEEG) für die Anwendung des Stromverkaufs (Ritiro Dedicato) gemäß Beschluss Nr. 280/07, in dem Fall dass die abgezogene Energie aus Anlagen, die einen Einspeisetarif im Rahmen des italienischen Förderprogramms Conto Energia (das italienische Pendant zum deutschen EEG, Erneuerbare-Energien-Gesetz) erhalten, gewidmet wurden, sind gleich:
- an der garantierte Mindestpreis, wie von der Behörde AEEG festgelegt, für PV-Anlagen mit einer Nennleistung bis 100 kW und für Wasserkraftwerke mit einer Nennleistung bis zu 500 kW;
- an der stündlichen Zonenpreis für Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung größer als 100 kW und für Wasserkraftwerke mit einer Nennleistung größer als 500 kW;
- an der stündlichen Zonenpreis für Anlagen angetrieben durch andere als erneuerbaren Energiequellen und Wasserkraftwerke mit einer Nennleistung bis 1.000 kW.
Die GSE teilte auch mit, dass um das erforderliche Update auf dem Informationsportal des Ritiro Dedicato (Stromverkauf) zu ermöglichen, die Veröffentlichung von Buchungen bezüglich den während des Monats Januar 2014 abgenommen Strom, werden voraussichtlich innerhalb der ersten Woche im März vorgenommen werden können.